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Medientechnik für öffentliche Auftraggeber – Vergaberecht, UVgO und HOAI

Öffentliche Auftraggeber – Kommunen, Schulen, Behörden, Universitäten – sind bei der Beschaffung von Medientechnik an das Vergaberecht gebunden. Was das bedeutet und wie ein Fachplaner hilft.

Luca Sandhoff

Fachplaner für Medientechnik

26. Mai 20258 Min.
VergaberechtÖffentliche-AuftraggeberUVgOFachplanung

Warum öffentliche Ausschreibungen für Medientechnik zunehmen

Schulen, Rathäuser, Universitäten, Behörden, Krankenhäuser – in allen diesen Bereichen finden aktuell umfangreiche Medientechnik-Ausschreibungen statt. Öffentliche Ausschreibungsdatenbanken zeigen: Medientechnik ist eines der am stärksten wachsenden Vergabesegmente im öffentlichen Beschaffungswesen.

Auslöser sind neben dem allgemeinen Modernisierungsdruck auch spezifische Förderprogramme wie der DigitalPakt Schule, der die Ausstattung hunderter Schulen mit interaktiven Displays und Videokonferenztechnik finanziert hat.

Das Vergaberecht im Überblick

Das öffentliche Vergaberecht in Deutschland basiert auf mehreren Regelwerken: GWB (Rahmengesetz), VgV (Vergabeverordnung), UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) und VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).

Das Gebot der produktneutralen Ausschreibung

Der für die Medientechnik-Praxis wichtigste Grundsatz: Öffentliche Auftraggeber dürfen keine bestimmten Hersteller, Marken oder Produktbezeichnungen in Ausschreibungen nennen, wenn dies bestimmte Bieter bevorzugt oder ausschließt.

In der Praxis führt das zu einem systematischen Problem: Viele öffentliche Auftraggeber haben die technische Kompetenz nicht, produktneutrale Leistungsverzeichnisse zu erstellen. Genau hier setzt die AV-Fachplanung an.

Die Rolle des Fachplaners bei öffentlichen Projekten

Bei öffentlichen Medientechnikprojekten übernimmt der AV-Fachplaner eine Doppelrolle: Als technischer Berater und als Vertreter des Auftraggebers im Vergabeverfahren.

Typische Projekte öffentlicher Auftraggeber

Die Bandbreite ist groß. Häufig ausgeschrieben werden: Schulen (Displays, Videokonferenz), Rathäuser (Ratssäle, Konferenzräume), Universitäten (Hörsäle, Seminarräume), Krankenhäuser (Besprechungsräume).

HOAI § 55 – Medientechnikplanung als eigenes Gewerk

Die HOAI regelt in § 55 die Honorare für technische Ausrüstung. Medientechnik fällt unter Anlagengruppe 8. Bei öffentlichen Projekten ab einer gewissen Größe wird die Fachplanung separat beauftragt und ausgeschrieben – nach denselben Vergabegrundsätzen wie die Ausführungsleistungen.

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